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Europa fängt in der Gemeinde an
Aufruf zur Bewerbung

Lesen Sie die folgenden Bedingungen und treten Sie dem Netzwerk als lokale Behörde (Projektpartner) oder als designiertes Gemeinderatsmitglied (Projektmitglied) bei.

Einleitung

Die Europäische Union ist vor allem eine Union der Menschen und der Werte – sie verfügt über ein einzigartiges demokratisches System, das einerseits die nationalen, regionalen und lokalen Demokratien der Mitgliedstaaten ergänzt und mit ihnen interagiert und sich andererseits unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft richtet. Jeder, der Anteil an der Zukunft Europas nimmt, muss seinen Beitrag dazu leisten, zu erklären, was es bedeutet, Teil dieser Union zu sein, und welchen Nutzen oder welche Konsequenzen europäische Politik und europäische Entscheidungen haben können.

Quelle: Beitrag der Europäischen Kommission zum informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-27 am 9. Mai 2019 in Sibiu (Rumänien), Seite 40

Auf der Grundlage dieses Prinzips hat das Europäische Parlament das Projekt „Europa fängt in der Gemeinde an“ initiiert. Ziel ist, ein EU-Netzwerk von gewählten Lokalpolitiker*innen aus allen Mitgliedstaaten aufzubauen. Ihre Aufgabe wird es sein, EU-Inhalte vor Ort zu vermitteln

Die Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission ist für die Durchführung des Projekts im Rahmen des Arbeitsprogramms 2021 zuständig. Die Kommission führt das Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen durch.

Zur Einrichtung des Netzwerks veröffentlicht die Kommission einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen von lokalen Behörden (Gemeinden, Kreisen, Departements oder Regionen), die als Partner der Kommission EU-Inhalte vor Ort vermitteln wollen, indem sie gewählte Lokalpolitiker*innen zu Mitgliedern des Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“ ernennen.

Abschluss der Partnerschaft zwischen der lokalen Behörde und der Europäischen Kommission

Eine lokale Behörde, die eine Partnerschaft im Rahmen des Projekts „Europa fängt in der Gemeinde an“ abschließen möchte, sollte das Online-Bewerbungsformular ausfüllen. Dem Formular liegt eine zu unterzeichnende Erklärung (PDF) bei, in der das Interesse und die Bereitschaft bekundet wird, durch die Ernennung eines/r gewählten Lokalpolitiker*in ein Partner bei der Vermittlung von EU-Themen vor Ort zu werden. Die Partnerschaft beginnt, sobald die Europäische Kommission das Bewerbungsformular annimmt.

Hierfür sendet die Europäische Kommission dem Partner per E-Mail ein Aufnahmeschreiben. Zudem erhält die Behörde eine Metallplakette zur Bekräftigung dieser strategischen Partnerschaft.

Die Europäische Kommission begrüßt insbesondere die Ernennung von Frauen oder Mitgliedern unterrepräsentierter Gruppen zu Mitgliedern des Netzwerks.

Diese Partnerschaft umfasst keinerlei Kosten oder finanzielle Transaktionen.

Ziel der Partnerschaft

Ziel der Partnerschaft ist es, die Lokalpolitiker*innen dabei zu unterstützen, die Politik, Maßnahmen und Initiativen der EU in ihren Wahlkreisen objektiv darzustellen und die Diskussion und Debatte darüber zu fördern.

Dauer der Partnerschaft

Die Partnerschaft ist über das gesamte Bestehen des Netzwerks hinweg gültig. Das Netzwerk, das als Pilotprojekt eingerichtet wurde, wird mindestens 2 Jahre lang bestehen. Eine Verlängerung hängt von den Ergebnissen des Projekts in seiner Anfangsphase ab, die mit einer Projektbewertung ermittelt werden.

Sowohl die lokale Behörde als auch die Europäische Kommission können die Partnerschaft mit einer schriftlichen Mitteilung drei Monate vor dem Datum der Beendigung oder mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die lokale Behörde die hiermit eingegangenen Verpflichtungen nicht einhält.

Beziehungen zur lokalen Behörde

Die lokale Behörde ernennt als Partner des Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“ ein lokal gewähltes Gemeinderatsmitglied zum Mitglied des Netzwerks und unterzeichnet gemeinsam mit dem Mitglied eine Erklärung (PDF) in der sich die lokale Behörde zu Folgendem verpflichtet:

  • Steht das Mitglied aus irgendeinem Grund nicht mehr zur Verfügung, um die Arbeit im Rahmen des Netzwerks fortzusetzen, muss die lokale Behörde die Kontinuität durch die Ernennung eines neuen Mitglieds sicherstellen. Das neue Mitglied muss unverzüglich eine neue Erklärung übermitteln, die einen eindeutigen Verweis auf die ursprüngliche Bewerbung und das ursprüngliche Aufnahmeschreiben enthält.
  • Auf hinreichend begründeten Antrag der Europäischen Kommission und nachdem sie dem betreffenden Mitglied Gelegenheit gegeben hat, sich zu äußern, kann eine Mitgliedschaft aufgehoben werden, wenn die Handlungen dieses Mitglieds dem Ziel des Netzwerks zuwiderlaufen oder mit den Werten, auf denen die Europäische Union beruht, offensichtlich unvereinbar sind. In diesem Fall muss ein neues Mitglied ernannt werden.

Mittlere Regierungsebenen, insbesondere Regionen, Großstädte, Zusammenschlüsse lokaler Behörden und alle öffentlichen Behörden, die sich offiziell verpflichten, den lokalen Behörden strategische Orientierung, finanzielle und technische Unterstützung anzubieten, können sich bewerben und als Partner mit einer Koordinatorenrolle anerkannt werden. Lokale Behörden, die sich für die Koordinatorenrolle bewerben, ernennen eine Kontaktperson (kein Gemeinderatsmitglied), die als Beobachter*in in das Netzwerk aufgenommen wird, um das Projekt bei den lokalen Behörden zu fördern. Aufgabe des/r Beobachter*in ist es, unterstützend einzugreifen. In diesem Fall sollte die lokale Behörde im Bewerbungsformular ihre Rolle als „Koordinator*in“ angeben.

Beziehungen zu dem/r ernannten gewählten Lokalpolitiker*in

Der/die gewählte Lokalpolitiker*in unterzeichnet (als Partner des Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“) eine Erklärung in der sich das Mitglied zu Folgendem verpflichtet:

  • Mit Bürger*innen ihres Wahlkreises oder mit Lokalmedien regelmäßig über allgemeine politische Initiativen und Maßnahmen der EU zu debattieren. Die Bürger*innen sollen so dazu angeregt werden, sich an Debatten über die Zukunft der EU und andere EU-bezogene Themen zu beteiligen.
  • Politik, Maßnahmen und Initiativen der EU anhand zutreffender Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen objektiv darzustellen.
  • Sich regelmäßig in das Netzwerk einzubringen, etwa durch Beteiligung an der Online-Plattform, an Seminaren und Besuchen, die von der Europäischen Kommission angeboten werden (je nach Verfügbarkeit). Zusätzliche Pflichten umfassen die Teilnahme an Umfragen, die etwa zweimal im Jahr durchgeführt werden, und die Bereitstellung von Feedback zu den Aktivitäten im Rahmen des Netzwerks.

Die Kommission stellt dem/r ernannten gewählten Lokalpolitiker*in (Mitglied des Netzwerks „Europa fängt in der Gemeinde an“) folgende Materialien und Ressourcen zur Verfügung.

  • Kommunikationsmaterialien und einen regelmäßigen Informationsfluss, um den Dialog mit den Bürger*innen über EU-Themen zu fördern.
  • Besuche im Besucherzentrum der Europäischen Union in Brüssel mit Vorrang, physisch oder digital, wenn möglich in passender Sprache (je nach verfügbaren Kapazitäten).
  • Zugang zu einer interaktiven Plattform zur Förderung der Interaktion mit anderen Netzwerkmitgliedern.
  • Informationen zu anderen EU-Initiativen, die sich an Gemeinderatsmitglieder und lokale Behörden richten, insbesondere zu den Aktivitäten des Ausschusses der Regionen und seinem Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten, sowie Möglichkeiten, deren Aktivitäten zu verfolgen und zu unterstützen.

Zusammenhang mit dem Europäischen Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten

Die Mitgliedschaft im Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“ ergänzt die Teilnahme an vergleichbaren nationalen Netzwerken, sofern vorhanden, sowie die Teilnahme an dem vom Ausschuss der Regionen eingerichteten Europäischen Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten. Die Mitglieder des Europäischen Netzes der regionalen und lokalen EU-Beauftragten des Ausschusses der Regionen werden dazu angehalten, auch dem Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“ beizutreten, und umgekehrt.

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten, die in diesem Aufruf und dessen Umsetzung enthalten sind oder sich darauf beziehen, einschließlich Daten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen, werden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung zu finden.

Bewerbungsverfahren